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Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet vorweisen kann (§ 43 c Abs. 1 BRAO). Der Titel des Fachanwalts wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Stellung eines entsprechenden Antrags verliehen. Wer die Bezeichnung Fachanwalt führt, muss jedes Jahr auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an einer Aus- oder Fortbildung hörend oder dozierend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten (§ 15 FAO).

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bei Konflikten im Arbeitsverhältnis schnell und kompetent zur Seite.

Bernhard Striegel

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Vita

1990 – 1996 Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Köln

1997 – 1999 Referendariat am Landgericht Mönchengladbach

1999 – 2002 Rechtsanwalt in Köln

2002 – 2007 Partner Kanzlei Striegel Rechtsanwälte, Kassel

seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht

seit 2006 Fachanwalt für Sozialrecht

seit 2008 Partner Kanzlei B/R/K/S Rechtsanwälte.Notare., Kassel www.brks.de

seit 2018 Mediator, zertifiziert

Arbeitsrechtliche Veröffentlichungen

  • Striegel: Wie kündige ich richtig? Leitfaden für den Arbeitgeber, Verlag C.H. Beck, 2014
  • Suckow/Striegel/Niemann: Der vorformulierte Arbeitsvertrag – Leitfaden für die Praxis, Luchterhand, 2011.
  • Striegel: Flexible Arbeitszeitgestaltung als Mittel der Unternehmenssanierung (Buchbeitrag), in: Arens/Wichert/Düwell (Hrsg.) Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht – Übertragung und Sanierung von Unternehmen, DeutscherAnwaltVerlag, 1. Auflage 2008, 2. Auflage 2013.
  • Striegel: Schweigen ist Gold? Der Kündigungsschutz des Schwerbehinderten gem. §§ 85, 90 Abs. 2a SGB IX, in: Fachanwalt Arbeitsrecht (FA) 2005, 12.
  • Striegel: Zeit ist Geld – Flexibilisierung durch den Jahresarbeitszeitvertrag, in: Der Arbeitsrechtsberater (ArbRB) 2004, 317.
  • Striegel/Wolff: Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages gem. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, in: Arbeitsrechtliche Entscheidungen (AE) 2004, 152.
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