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Gründe für verhaltensbedingte Kündigungen.

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Mögliche verhaltensbedingte Kündigungsgründe:

Als vertragswidriges Verhalten, das einen verhaltensbedingten Grund zur Kündigung darstellt, kommt u.a. grundsätzlich in Betracht:

Pflichtverstoß

Beispiele

Störungen im Leistungsbereich

  • Schlecht- oder Minderleistung (BAG Urteil vom 3.6.2004 – 2 AZR 386/03)
  • wiederholtes unentschuldigtes Fehlen (BAG Urteil vom 16.9.2004 – 2 AZR 406/03)
  • wiederholte Unpünktlichkeit (BAG Urteil vom 23.9.1992 – 2 AZR 199/02)
  • beharrliche Arbeitsverweigerung (BAG Urteil vom 21.11.1999 – 2 AZR 357/95)

Störungen der betrieblichen Ordnung

  • Tätlichkeiten (BAG Urteil vom 6.10.2005 – 2 AZR 280/04)
  • Alkoholmissbrauch trotz Verbot (BAG Urteil vom 26.1.1995 – 2 AZR 649/94)
  • grobe Beleidigung des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 6.11.2003 – 2 AZR 177/02)Annahme von Geschenken entgegen einer bestehenden Richtlinie (BAG Urteil vom 17.6.2003 – 2 AZR 62/02)
  • Weigerung Tätigkeitsnachweise zu erstellen (BAG Urteil vom 19.4.2007 – 2 AZR 78/06)

Störungen im Vertrauensbereich

  • Straftaten, zB Diebstahl (BAG Urteil vom 10.6.2010 – 2 AZR 541/09 („Emmely“); BAG Urteil vom 21.6.2012 – 2 AZR 153/11)
  • Androhung von Krankheit (BAG Urteil vom 17.6.2003 – 2 AZR 123/02)
  • Vortäuschung einer Krankheit (BAG Urteil vom 26.8.1993 – 2 AZR 154/93)
  • exzessive Privatnutzung des dienstlichen Internetanschlusses (BAG Urteil vom 7.7.2005 – 2 AZR 581/04)
  • umfangreiche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 4.3.2004 – 2 AZR 147/03)

Verletzung von Nebenpflichten

  • Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG Urteil vom 7.12.1988 – 7 AZR 122/88)
  • Unterlassene Anzeige der Erkrankung (BAG Urteil vom 16.8.1991 – 2 AZR 604/90)
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